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   BGH, 23.04.2018 - VI ZR 76/17   

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https://dejure.org/2018,11560
BGH, 23.04.2018 - VI ZR 76/17 (https://dejure.org/2018,11560)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2018 - VI ZR 76/17 (https://dejure.org/2018,11560)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2018 - VI ZR 76/17 (https://dejure.org/2018,11560)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung des Vorliegens eines Gehörsverstoßes; Zurückweisung einer Anhörungsrüge; Behauptete fehlerhafte Zuordnung der streitgegenständlichen Bilder in die Sozialsphäre und nicht der Privatsphäre

  • rewis.io

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Prüfung des Vorliegens eines Gehörsverstoßes; Zurückweisung einer Anhörungsrüge; Behauptete fehlerhafte Zuordnung der streitgegenständlichen Bilder in die Sozialsphäre und nicht der Privatsphäre

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.08.2016 - VIII ZR 79/15

    Anhörungsrüge: Anforderungen an die Darlegung einer Gehörsverletzung

    Auszug aus BGH, 23.04.2018 - VI ZR 76/17
    Dabei war er nicht verpflichtet, sich mit jedem Einzelaspekt des Vorbringens des Klägers in den Entscheidungsgründen ausdrücklich oder jedenfalls mit einer bestimmten Intensität zu befassen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2016 - VIII ZR 79/15, MDR 2016, 1350, juris Rn. 4).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus BGH, 23.04.2018 - VI ZR 76/17
    Es bedarf daher keiner Entscheidung, ob der Kläger seine Anhörungsrüge insoweit bereits gegen den Zulassungsbeschluss des Senats vom 19. September 2017, ggf. in Zusammenhang mit dem ergänzenden Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2017, hätte erheben können und müssen, in welchem Fall die nunmehrige Anhörungsrüge insoweit verfristet und damit bereits unzulässig wäre (vgl. zur verfassungskonformen Auslegung von § 321a Abs. 1 Satz 2 ZPO BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - Xa ZB 34/08, NJW-RR 2009, 642 Rn. 6 [Gewährung von Wiedereinsetzung]; BVerfGE 119, 292; BVerfG [Kammer], NJW 2009, 833 Rn. 9 ff. [jeweils Richterablehnung]).
  • BVerfG, 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08

    Zur selbständigen Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen über

    Auszug aus BGH, 23.04.2018 - VI ZR 76/17
    Es bedarf daher keiner Entscheidung, ob der Kläger seine Anhörungsrüge insoweit bereits gegen den Zulassungsbeschluss des Senats vom 19. September 2017, ggf. in Zusammenhang mit dem ergänzenden Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2017, hätte erheben können und müssen, in welchem Fall die nunmehrige Anhörungsrüge insoweit verfristet und damit bereits unzulässig wäre (vgl. zur verfassungskonformen Auslegung von § 321a Abs. 1 Satz 2 ZPO BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - Xa ZB 34/08, NJW-RR 2009, 642 Rn. 6 [Gewährung von Wiedereinsetzung]; BVerfGE 119, 292; BVerfG [Kammer], NJW 2009, 833 Rn. 9 ff. [jeweils Richterablehnung]).
  • BGH, 20.01.2009 - Xa ZB 34/08

    Verfahrensrecht - Gehörsrüge der Gegenpartei gegen Wiedereinsetzung

    Auszug aus BGH, 23.04.2018 - VI ZR 76/17
    Es bedarf daher keiner Entscheidung, ob der Kläger seine Anhörungsrüge insoweit bereits gegen den Zulassungsbeschluss des Senats vom 19. September 2017, ggf. in Zusammenhang mit dem ergänzenden Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2017, hätte erheben können und müssen, in welchem Fall die nunmehrige Anhörungsrüge insoweit verfristet und damit bereits unzulässig wäre (vgl. zur verfassungskonformen Auslegung von § 321a Abs. 1 Satz 2 ZPO BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - Xa ZB 34/08, NJW-RR 2009, 642 Rn. 6 [Gewährung von Wiedereinsetzung]; BVerfGE 119, 292; BVerfG [Kammer], NJW 2009, 833 Rn. 9 ff. [jeweils Richterablehnung]).
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